Hinweis: Meine / Unsere Rechte zu dem o.g. Mandat sind in einem Merkblatt enthalten, das ich/wir von meinem/unserem Kreditinstitut erhalten kann/können.
Mandate die 36 Monate nicht genutzt wurden, sind ungültig und müssen erneuert werden.
Erklärung zum SEPA-Lastschrift-Mandat
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Zahlung der fälligen Mitgliedsbeiträge zu gewährleisten. Um einen reibungslosen Ablauf der Zahlungen per SEPA-Lastschrift zu ermöglichen, müssen folgende Regeln befolgt werden:
- Sämtliche Änderungen der Kontoverbindung oder der Anschrift müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden.
- Eine Erstattung des belasteten Betrages (Lastschriftrückgabe) darf nur in begründeten Fällen beantragt werden.
- Sämtliche Gebühren, die dem Verein berechnet werden, wenn Lastschriften nicht ausgeführt werden können und die vom Mitglied verschuldet sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Sollte das Mandat beim eigenen Kreditinstitut widerrufen werden, muss dieser Widerruf unverzüglich dem Verein gemeldet werden, um etwaige Kosten zu vermeiden.