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Zunächst kann jeder 4x am kostenlosen Probetraining teilnehmen. Zur Zeit zahlt man, je nach Alter, zwischen 5€ und 20,00€ pro Monat.
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Gruppe Passive Mitglieder Junior Flag
Sideline Team (Cheerleading)
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Altersgrenzen keine 6 - 15 Jahren
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Beitrag 5.- EUR / Monat 10.- EUR / Monat
15.- EUR / Monat
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Wenn Sie bis zum 31. Januar des Jahres den gesamten Jahresbeitrag bezahlen,gewähren Ihnen die Berlin Bears einen Rabatt von zwei Monatsbeiträgen. Das heißt, wenn Sie einen Monatsbeitrag von 15,- € haben, |
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Mitgliedsbeiträge für AMERICAN FOOTBALL überweisen Sie auf das folgende Konto: |
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Wichtige Formulare des Vereins finden Sie als PDF-Dateien unter der Rubrik Downloads! |
I EINLEITUNG
Der Nutzung des Freizeit- und Sportangebots der American Football-Abteilung der Neuköllner Sportfreunde 1907 e.V. steht die Pflicht der Beitragszahlung gegenüber.
In einem gemeinnützigen Verein kommen die Beiträge letztlich allen Mitgliedern zugute (§ 2 Nr. 7. VS).
Aufgabe dieser Beitragsordnung ist es, Regeln aufzustellen, die Beitragszahlung für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu gestalten.
II ZAHLUNG DER BEITRÄGE
Der Beitrag ist gemäß § 5 Nr. 5. b) VS eine Bringschuld und monatlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung muss auf das Abteilungskonto
Berliner Sparkasse , Kto.-Nr. 1450012996 , BLZ 100 500 00 unter Nennung des Namens des Mitglieds überwiesen werden.
III MITGLIEDSKARTE
Legitimation der Beitragszahlung ist die Mitgliedskarte, die jedes Mitglied nach erfolgter Aufnahme erhält.
IV ZAHLUNGSRÜCKSTAND
Wer sich mit seiner Beitragszahlung länger als drei Monate im Rückstand befindet, geht des Stimmrechts und der Wählbarkeit verlustig
und kann aus dem Verein ausgeschlossen werden (§ 4 Nr. 3. e).
Da die Beitragszahlung termingebunden ist, bedarf es keiner Mahnung, einen Zahlungsrückstand zu begründen.
V AUSTRITT
Der Austritt kann nur halbjährlich erfolgen und ist durch ein Brief vier Wochen vor dem 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres
an die Geschäftsstelle (§ 4 Nr. 2. VS) zu richten.
Auf Wunsch wird der Austritt schriftlich bestätigt.
Eine geschriebene Kündigung als Email gilt NICHT als formgerechte Kündigung!
VI BEITRAGSFESTSETZUNG
Die Festsetzung der Beiträge und außerordentlicher Beiträge erfolgt durch die Jahreshauptversammlung.
Bei Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Gebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu entrichten.
Der monatliche Beitrag beträgt zurzeit für Mitglieder im
Über Ermäßigungen (z.B. für Familien) entscheidet der Vorstand.
Kursgebühren für Nicht-Vereinsmitglieder werden vom Vorstand festgesetzt.
Bei rechtzeitiger jährlicher Zahlung im Voraus (Zahlungseingang bis 31. Januar) wird ein Rabatt in Höhe von zwei Monatsbeiträgen gewährt (10=12 Monate).
VII INKRAFTTRETEN
Diese Beitragsordnung tritt auf Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 24. Mai 2011 in Kraft.